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Kann ich eine Schuldenregulierung nach §§ 305 ff. Insolvenzrecht selbst mit meinen Gläubigern verhandeln ?

Nein.

Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte und die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind nach §§ 305 ff. Insolvenzrecht „geeignete Personen oder Stelle“, welche eine außergerichtliche Schuldenregulierung mit Ihren Gläubigern vereinbaren können.

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