• 5
  • 4
  • 6
  • 3

Lohnpfändung

Der Gläubiger kann ggf. auch an Ihren Arbeitgeber herantreten und die Überweisung des pfändbaren Betrages von Ihrem Einkommen z.B. auf Grundlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Lohnabtretung, veranlassen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die pfändbaren Teile Ihres Arbeitseinkommens monatlich solange an Ihren Gläubiger zu zahlen, bis die Forderung beglichen ist. Voraussetzung für die Durchführung einer Lohnpfändung ist ein vollstreckbarer Titel (Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid ö.ä.), den der Gläubiger gegen Sie erwirkt haben muss. Was bei Ihnen konkret pfändbar ist bemisst sich nach Ihrem Nettoeinkommen und Ihren Unterhaltsverpflichtungen. Für die Berechnung maßgebend ist die sog. Pfändungstabelle.