• 5
  • 4
  • 6
  • 3

FAQ

Hat jede Person einen Anspruch auf Schuldenregulierung?

Ja. Jede Person hat einen Anspruch auf Schuldenregulierung, wenn Ihre vertraglich vereinbarten Ratenzahlungen aus Darlehns-  Kreditvereinbarungen oder Kaufverträgen höher sind als der gesetzlich festgelegte pfändbare Betrag aus den bestehenden Pfändungstabellen.

Beispiel: Nettoeinkünfte 1.320,00 € - 1.329,99

Pfändbarer Betrag bei keiner unterhaltspflichtigen Person: 203,78 €

Übersteigen Ihre monatlichen geforderten Raten einen Betrag über 210,00 € ?

Sie haben einen Anspruch auf Schuldenregulierung.

Nutzen Sie jetzt Ihre unverbindliche Anfrage bei mir.

Kann ich eine Schuldenregulierung nach §§ 305 ff. Insolvenzrecht selbst mit meinen Gläubigern verhandeln ?

Nein.

Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte und die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind nach §§ 305 ff. Insolvenzrecht „geeignete Personen oder Stelle“, welche eine außergerichtliche Schuldenregulierung mit Ihren Gläubigern vereinbaren können.

Nutzen Sie jetzt Ihre unverbindliche Anfrage bei mir.

Ich habe bereits mit meinen Gläubigern eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Diese ist aber immer noch zu hoch, Können Sie mir helfen ?

Ja.

 

Diese gesetzliche Schuldenregulierung bietet nach meiner Berufserfahrung sehr häufig eine wirtschaftlich bessere Lösung für Sie, als die meist aus Kulanz seitens Ihrer Gläubiger getroffene Vereinbarung.

 

Nutzen Sie jetzt Ihre unverbindliche Anfrage bei mir.

 

Worin besteht mein Vorteil einer außergerichtlichen Schuldenregulierung ?

Meine langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Schuldenregulieung ermöglicht mir mit Ihren Gläubigern in Vergleichsverhandlungen zu treten und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten:

  • der Forderungsfestlegung
  • bis zu 72 monatliche feste Raten

vertraglich zu verhandeln.

Ihre Gläubiger sind rechtlich nicht verpflichtet mit Ihnen in Abweichung der bestehenden Verträge einer anderweitigen Ratenzahlung zuzustimmen.


Nutzen Sie jetzt Ihre unverbindliche Anfrage bei mir.

Sie wollen mich schnell und persönlich kennenlernen?

 

Gerne!
Vereinbaren Sie mit mir einen Termin.
Rechtsanwältin Ewert ist für Sie gleich beim ersten Kontakt am Telefon. Ich biete Ihnen Ihre individuelle Lösung, auch wenn sich Ihr Wohnsitz nicht in der Nähe meiner Kanzlei befindet.

Nutzen Sie eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage, damit ich auch dieses Problem bei einer persönlichen Beratung für Sie lösen kann.