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Ihre Lösung

Ich strebe an:

  • die Schuldenregulierung durch monatliche Ratenzahlungen
  • die  Sanierung der Gesamtverschuldung
  • Vermeidung der Privatinsolvenz

Die Tätigkeit umfasst:

  • Feststellung der konkreten Höhe der einzelnen Forderungen bzw. der Gesamtverschuldung.
  • Erarbeitung einer Sanierungsrate in Abhängigkeit Ihrer Einkünfte.
  • Ausarbeitung eines Schuldenregulierungsplans.
  • Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zur Schuldenregulierung.

Was bedeutet das für Sie?

Als Rechtsanwältin bin ich neben den öffentlichen Schuldenberatungsstellen eine geeignete Person, die den Anspruch aus § 305 InsO zeitnah und individuell nach Ihren objektiven Gegebenheiten verhandeln kann.

Starten Sie damit den Weg in eine schuldenfreie Zukunft – ohne Insolvenzverfahren!

Den detaillierten Ablauf meiner Arbeit erläutere ich Ihnen in unserem ersten kostenlosen Gespräch!
Mit der Mandatierung ist mein Honorar bereits in Ihrer tragbaren Monatsrate enthalten.

Fragen Sie noch heute unverbindlich an!