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Hat jede Person einen Anspruch auf Schuldenregulierung?

Ja. Jede Person hat einen Anspruch auf Schuldenregulierung, wenn Ihre vertraglich vereinbarten Ratenzahlungen aus Darlehns-  Kreditvereinbarungen oder Kaufverträgen höher sind als der gesetzlich festgelegte pfändbare Betrag aus den bestehenden Pfändungstabellen.

Beispiel: Nettoeinkünfte 1.320,00 € - 1.329,99

Pfändbarer Betrag bei keiner unterhaltspflichtigen Person: 203,78 €

Übersteigen Ihre monatlichen geforderten Raten einen Betrag über 210,00 € ?

Sie haben einen Anspruch auf Schuldenregulierung.

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