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Treuhänder

Bei der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird vom Gericht ein Treuhänder bestellt, der das Insolvenzverfahren und das ggf. anschließende Restschuldbefreiungsverfahren wahrnimmt. Dieser hat umfangreiche Aufgaben und Kompetenzen, so erstellt er u.a. die Insolvenztabelle (Gläubiger, Forderungshöhe und Forderungsgrund)und verwertet (wenn vorhanden) das (pfändbare) Vermögen des Schuldners. Der Treuhänder prüft auch die Einkommenssituation des Schuldners und verteilt pfändbares Einkommen an die Gläubiger.

 

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