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Zahlungsunfähigkeit

Ein Schuldner ist dann zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seinen fälligen Zahlungspflichten nachzukommen. Erkennbar wird die Zahlungsunfähigkeit nach außen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

 

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger insbesondere:

  • durch den Gerichtsvollzieher Wertgegenständen des Schuldners pfänden und versteigern lassen,
  • durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Schuldners erzwingen,
  • Lohn- oder Gehaltspfändungen oder Kontopfändung vornehmen oder
  • ein Grundstück des Schuldners zwangsversteigern lassen.